Lauterbach (pm/pf) – Unüblich in der klassischen Verwaltung, im Bereich der Jugendämter aber gesetzlich vorgeschrieben: Diese Fachämter nämlich werden als zweigliedrige Behörde geführt, bestehen aus der eigentlichen Verwaltung und aus einem Jugendhilfeausschuss. Dieses politisch-gesellschaftliche Gremium entscheidet über Grundsatzfragen, die Jugendhilfeplanung und die Verteilung von Fördermitteln. „Da kommt viel Verantwortung auf Sie zu“, kündigt denn auch Landrat und Jugenddezernent Dr. Jens Mischak in der konstituierenden Sitzung dieses Beirates an.