Bonn (pm/jah) – Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme von 38 tegut-Lebensmittelmärkten durch REWE unter Nebenbestimmungen freigegeben. REWE hat sich verpflichtet, für einen Zeitraum von vier Jahren auf den Erwerb von zwei weiteren tegut-Standorten in Marburg und Schlüchtern zu verzichten. Damit werden die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes in insgesamt drei lokalen Markträumen ausgeräumt beziehungsweise auf ein fusionskontrollrechtlich hinzunehmendes Maß reduziert.