Lauterbach (pm/pf) – Der Führerscheinumtausch geht in die nächste Runde: Alle, deren Scheckkartenführerschein in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurde, sind als Nächste an der Reihe, bis spätestens 19. Januar 2026 muss der alte Führerschein gegen einen neuen Kartenführerschein umgetauscht werden. Danach ist die bisherige Fahrerlaubnis nicht mehr gültig, bei einer möglichen Verkehrskontrolle droht ein Verwarngeld, teilt das Amt für Ordnungs- und Straßenverkehrsangelegenheiten in der Vogelsberger Kreisverwaltung mit.