Fulda/Wiesbaden (pm/gü) – In einer Rinderhaltung im Landkreis Fulda wurde am 29. Mai das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) vom Serotyp 8 nachgewiesen. Das infizierte Rind war kurz nach der Probenentnahme an typischen Krankheitserscheinungen verendet. Nach EU-Recht muss damit um den Ausbruchsbetrieb eine Sperrzone mit einem Mindestradius von 150 Kilometern ausgewiesen werden. Damit wird die bisher bereits weite Teile Hessens umfassende Sperrzone auf das gesamte hessische Landesgebiet ausgedehnt. In der Sperrzone gelten insbesondere Einschränkungen für die Verbringung von Rindern, Schafen und Ziegen.