Michael Böhm erklärt: „Wir sind von den behördlichen Maßnahmen überrascht worden, die einige Sportler betrafen. Wir haben uns sofort anwaltlich vertreten lassen und auch sofort Rücksprache mit dem Hessischen Fußballverband gehalten, ob wir uns als Mitarbeiter der Abteilung Fußball ein Fehlverhalten geleistet haben könnten“. Dies sei juristisch überprüft worden – dem SV Neuhof war hierbei vom Verband jedoch kein Fehlverhalten bezüglich von Spielberechtigungen vorgeworfen worden, so Böhm weiter: „Weitere Stellungnahmen zum Sachverhalt erfolgen ausschließlich über den beauftragten Rechtsanwalt“, teilt der Funktionär mit. Sportlich ist zumindest klar: Die Teilnahme an der Relegation zur Verbandsliga Nord findet planmäßig statt. Der SV Neuhof ist erstmals am Donnerstag im Einsatz.
Update – Durchsuchungen im Südkreis – Neun Festnahmen
