Fulda (jah) – Mit dem sogenannten Ganztagsförderungsgesetz erhalten Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Ziel ist es, Familien im Alltag zu entlasten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Auch in Fulda stellt diese Neuerung eine wichtige Weichenstellung dar – doch die Stadt sieht sich auf einem guten Weg.