„Die Stadt Fulda wird den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulalter zum 01.08.2026 umsetzen können“, heißt es aus dem Stadtschloss auf Anfrage von Osthessen-Zeitung. Bereits seit der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2021 sei intensiv an der Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen gearbeitet worden. Ein entscheidender Faktor: In Fulda ist der Ganztag längst gelebte Praxis. Rund 70 Prozent der Schülerinnen und Schüler nehmen schon heute entsprechende Angebote an den Grundschulen wahr. „Mit einem wesentlichen Anstieg wird nicht gerechnet“, so die Einschätzung der Stadt. Die bestehenden Angebote ganztägig arbeitender Schulen werden zudem auf den Rechtsanspruch angerechnet, wodurch sich der zusätzliche Bedarf in Grenzen halten dürfte.
Parallel dazu wurde in den vergangenen Jahren kräftig investiert. Vor allem in den Bereichen Mensa und Ganztagsräume seien die Schulen neu aufgestellt worden, teilt die Pressestelle mit. Mehrere Projekte konnten bereits abgeschlossen werden – darunter die Ottilienschule in Niesig, die Landgräfin-Anna-Schule in Bronnzell, die Propst-Conrad-von-Mengersen-Schule in Johannesberg sowie die Grundschule Haimbach. Weitere Schulen wie die Marquardschule, die Cuno-Raabe-Schule, die Sturmiusschule, die ABC-Landschule Maberzell und die Bonifatiusschule befinden sich derzeit noch im Ausbau. „Die Schulen sind aber so aufgestellt, dass auch während der Baumaßnahmen das Ganztagsangebot durchgeführt werden kann.“
Auch mögliche Engpässe sieht die Stadt gelassen. „Wir werden den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung ab dem 1. August erfüllen können“, heißt es dazu aus dem Stadtschloss. Eine wichtige Rolle spielt dabei die enge Verzahnung von Unterricht und Betreuung: „Der Ganztag wird gemeinsam von Lehrkräften und Ganztagskräften entsprechend des Schulprogramms der einzelnen Schulen gestaltet.“ Neben organisatorischen Fragen rückt auch die Finanzierung in den Fokus. Klar ist: Ein komplett kostenfreies Angebot wird es voraussichtlich nicht geben. „Die Stadt geht davon aus, dass Qualität in der Betreuung einen Kostenbeitrag der Eltern erfordert.“ Über die konkrete Ausgestaltung werde derzeit noch in den städtischen Gremien beraten.
Eine zusätzliche Herausforderung könnte sich bei der Nutzung von Sporthallen ergeben. Denn mit dem Rechtsanspruch steigt auch der Bedarf an Hallenzeiten – insbesondere bis in die Nachmittagsstunden. Doch auch hier setzt die Stadt auf Abstimmung: „Die Hallenzeiten werden in Absprache von Schulleitungen, Sportamt und Vereinen entsprechend der Bedarfe vergeben. Die individuellen Schulzeiten finden dabei Berücksichtigung.“ Unter dem Strich sieht die Stadt in der Reform vor allem Chancen. Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote solle nicht nur Eltern entlasten, sondern auch die Entwicklung der Kinder stärken. Oder wie es aus dem Stadtschloss heißt: Ziel sei es, „die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen sowie die Entwicklung von Kindern zu eigenen Persönlichkeiten zu ermöglichen.“
