Wiesbaden (as/pm) – Friedhöfe als Orte des Gedenkens erhalten: Der Hessische Landtag hat ein neues Friedhofs- und Bestattungsgesetz beschlossen. Im Gegensatz zu den neuen Regelungen in Rheinland-Pfalz bleibt die Friedhofpflicht jedoch in Hessen erhalten. Andere Bestattungsformen, etwa in Flüssen sind nicht erlaubt.