Fulda (pm/jah) – Der hessische Landtag hat Mitte Juni eine Neufassung des Gesetzes zum „Grünen Band Hessen“ beschlossen. Dadurch wird der Naturschutz auf privaten Flächen gelockert. Das Land setzt auf Kooperation und Freiwilligkeit. Landrat Bernd Woide begrüßt dies ausdrücklich: „Insgesamt führen die Änderungen gerade aus land- und forstwirtschaftlicher Sicht zu wesentlichen Verbesserungen, ohne dass die übrigen Schutzzwecke wie der Erhalt der traditionellen Kulturlandschaft, die Stärkung der Regionalentwicklung, die Würdigung der kulturhistorischen Bedeutung oder naturschutzfachliche Aspekte vernachlässigt werden. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit einer nachhaltigen touristischen Nutzung.“