Lauterbach (pm/jah) – „Unsere Sporthallen stehen den Vereinen und Organisationen das ganze Jahr über zur Verfügung – auch in den Sommerferien“, erklärt der Vogelsberger Landrat und Sportdezernent Dr. Jens Mischak in einer Pressemitteilung und verweist auf einen entsprechenden Beschluss des Kreisausschusses. Der hatte in seiner jüngsten Sitzung die überarbeiteten „Richtlinien für die außerschulische Benutzung und Überlassung von Sportstätten“ verabschiedet. In Kraft treten sie zum 1. Januar 2026.