Fulda (pm/pf) – Anfang des Jahres ist in Hessen das Erste Bürokratieabbaugesetz in Kraft getreten. Der Bürokratieabbau bringt unter anderem für Vereine im Landkreis Fulda Entlastung. Vereine und sonstige ehrenamtliche Organisationen unterliegen bei einem vorübergehenden Gaststättenbetrieb künftig nicht mehr der Anzeigepflicht.