Fulda/Bad Hersfeld – Von Justin Klenner – Ein 55-jähriger Hersfelder wurde am Donnerstag vom Amtsgericht Fulda zu einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt. Im Zeitraum von Anfang Mai 2017 bis Ende April 2020 hat sich der Angeklagte in seiner Tätigkeit als Kundenberater einer Bad Hersfelder Bank in zwei Fällen der Untreue schuldig gemacht. Das Gericht sah zwei der drei Anklage-Punkte als erwiesen an. Zudem muss er für den vom Gericht festgelegten Schaden in Höhe von 36.915,90 Euro aufkommen.