Lokales HEF 12.12.2025

Geldstrafen für Hersfelder – Veruntreuung als Bankmitarbeiter

Fulda/Bad Hersfeld – Von Justin Klenner – Ein 55-jähriger Hersfelder wurde am Donnerstag vom Amtsgericht Fulda zu einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt. Im Zeitraum von Anfang Mai 2017 bis Ende April 2020 hat sich der Angeklagte in seiner Tätigkeit als Kundenberater einer Bad Hersfelder Bank in zwei Fällen der Untreue schuldig gemacht. Das Gericht sah zwei der drei Anklage-Punkte als erwiesen an. Zudem muss er für den vom Gericht festgelegten Schaden in Höhe von 36.915,90 Euro aufkommen.

Archivfoto: Görlich Media

„Das Urteil ist mit Augenmaß zu genießen“, sagte Richter Dr. Szymon Mazur in seiner Urteilsverkündung. In der Anklage hielt das Landgericht Fulda aufgrund der angeklagten Punkte eine Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren für angemessen. Während des Prozesses sorgten der Angeklagte mit einer umfassenden Einlassung und die Befragung einiger Zeugen für Klarheit. Eine Geldstrafe sei daher angemessen.

Dem 55-jährigen Hersfelder wurde zur Last gelegt, sich in seiner Tätigkeit als Kundenberater einer Bank in Bad Hersfeld im Zeitraum von Anfang Mai 2017 bis Ende April 2020 in drei Fällen der Untreue schuldig gemacht zu haben. Ende 2017 habe der Angeklagte mit einem Kunden, der auch als Zeuge im Prozess aussagte, einen Darlehnsvertrag zur Zinssatz-Reduzierung vereinbart. „Da die Zinsen komplett im Keller waren“, erklärte der 63-jährige Zeuge. Dabei wurde sich auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25.000 Euro verständigt, die der Kunde unumgänglich bezahlte. Innerhalb eines Zeitraums von wenigen Monaten zahlte sich der Angeklagte dann in acht Auszahlungen insgesamt 35.000 Euro selbst aus. Laut Anklage sollen die überschüssigen 10.000 Euro für Privatzwecke missbraucht worden sein. Diese Veruntreuung fiel allerdings erst auf, als der Kunde die 10.000 Euro von der Bank zurückforderte. In seiner Einlassung gab der 55-jährige Hersfelder zu, sich die 35.000 Euro ausbezahlt zu haben. Die überschüssigen 10.000 Euro habe er schließlich für die Anzahlung eines Leasing-Dienstfahrzeugs genutzt. Dabei habe er das Geld auf ein Sonderkonto überwiesen und den Leasing-Vertrag über die Bank laufen lassen. „Die Raten habe ich dann privat abbezahlt“, erläuterte der Angeklagte, der die Zweckentwendung des Geldes zugab.

Ein Bankarbeiter, der als Zeuge aussagte, bestätigte die Zweckentwendung. Insgesamt bezahlte sich der Angeklagte die 35.000 Euro in acht einzelnen Raten aus. Vier davon wurden vom Kunden selbst unterschrieben. „So kommen wir auch auf die 25.000 Euro“, sagte Rechtsanwalt Sascha Marks von Verteidiger-Seite. Die restlichen vier Auszüge wurden von Bankmitarbeitern, zum Beispiel Auszubildenden, unterschrieben. Der Bankarbeiter gab an, dass die 10.000 Euro Überschuss zu keiner Zeit wieder eingezahlt wurden. Auch von einem Leasing-Fahrzeug hörte der Zeuge erstmals vor Gericht. Aufgrund der fehlenden Einzahlung gehe er davon aus, dass der Angeklagte das Geld für die private Nutzung missbrauchte.

Im zweiten Fall habe der Angeklagte eine Privatreise nach Italien mit Kosten in Höhe von 1900 Euro unternommen und über die Bank abgerechnet. Dazu erklärte der Angeklagt, dass er die Reise jährlich unternehme, um im Hotel neue Kunden zu akquirieren und sich mit bestehenden zu unterhalten. In der Vergangenheit sei diese Dienstreise jährlich vom Genossenschaftsverband geprüft und durchgewunken worden. Auch der Vorstand der Bank, in der er eingestellt war, habe diese akzeptiert. Erst nach seiner Kündigung 2020 warf ihm sein ehemaliger Arbeitgeber die Reise als Veruntreuung vor. „Es war immer abgesprochen mit dem Vorstand. Erst nach der Kündigung fällt es mir auf die Füße“, erklärte der 55-jährige. Ein ehemaliger Arbeitskollege bestätigte die Annahme des Gerichts, dass eine Reise zur Kundengewinnung über die Bank abzurechnen eher unüblich sei. Der dritte Anklagepunkt wurde fallen gelassen: Dabei soll der Angeklagte am 6. April 2017 als Vorstandsmitglied der Bank einem Kunden einen Darlehnsvertrag angeboten und ein Zahlungsentgelt in Höhe von 30.000 Euro vereinbart haben. Dieses Geld soll sich der 55-Jährige am 2. Mai desselben Jahres zur privaten Nutzung bar ausgezahlt haben.

In den Plädoyers sah die Staatsanwaltschaft eine Veruntreuung in zwei der drei Fälle als erwiesen an und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen je 90 Euro. Zudem soll er für den entstandenen Schaden in Höhe von 36.915,90 Euro aufkommen. Der Verteidiger sah die 140 Tagessätze der Staatsanwaltschaft für angemessen an, betonte allerdings, dass für die Bank selbst kein Schaden entstand. Da eine ordentliche Dokumentierung erfolgte, sei nicht von einer Veruntreuung auszugehen. Richter Mazur folgte dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe der 140 Tagessätze und fordere ihn auf, den entstandenen Schaden in Höhe von 36.915,90 Euro zu bezahlen. Zugunsten des 55-Jährigen wurde die umfassende Einlassung, die lange Verfahrensdauer sowie das straffreie Register gewertet. „Ich hoffe, dass Sie passend zu Weihnachten mit dem Fall abschließen können“, sagte der Richter. Sowohl die Verteidiger-Seite als auch die Staatsanwaltschaft verzichten auf Rechtsmittel.