Fulda (pm/pf) – Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) hat heute die krankenhausplanerischen Bescheide zu den künftigen Leistungsgruppen verschickt. Damit werden die Versorgungsaufträge für die hessischen Krankenhäuser im Rahmen der Krankenhausreform ab dem 1. Januar 2027 neu definiert. Für das Klinikum Fulda bringt der Bescheid eine sehr erfreuliche Nachricht: Die gestellten Anträge wurden positiv beschieden. Das umfassende medizinische Angebot des Osthessischen Maximalversorgers bleibt auch unter den neuen gesetzlichen Bedingungen vollumfänglich erhalten.