Lokales FD 02.10.2026

Bescheide erteilt: Klinikum Fulda behält volles Leistungsspektrum

Fulda (pm/pf) – Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) hat heute die krankenhausplanerischen Bescheide zu den künftigen Leistungsgruppen verschickt. Damit werden die Versorgungsaufträge für die hessischen Krankenhäuser im Rahmen der Krankenhausreform ab dem 1. Januar 2027 neu definiert. Für das Klinikum Fulda bringt der Bescheid eine sehr erfreuliche Nachricht: Die gestellten Anträge wurden positiv beschieden. Das umfassende medizinische Angebot des Osthessischen Maximalversorgers bleibt auch unter den neuen gesetzlichen Bedingungen vollumfänglich erhalten.

Priv.-Doz. Dr. Thomas Menzel und Michael Wilhelm. Foto: Klinikum Fulda

Ein wichtiger Baustein der regionalen Versorgung ist zudem gesichert: Die Außenstelle in Gersfeld kann auch weiterhin als Standort für die stationäre Versorgung des Klinikums Fulda genutzt werden.

„Wir freuen uns, dass wir im Klinikum Fulda auch unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen der Krankenhausreform den Bürgerinnen und Bürgern in Osthessen die qualitativ hochwertige und vollumfängliche Versorgung bieten können wie bisher. 

Auch im Klinikum Gersfeld werden wir unsere Patientinnen und Patienten weiterhin umfassend behandeln und betreuen können. Das ist eine sehr gute Nachricht für die Menschen in der Region sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums“, erklärt der Vorstand des Klinikums Fulda, Priv.-Doz. Dr. Thomas Menzel und Michael Wilhelm.

Mit der Bestätigung der beantragten Leistungsgruppen sieht sich das Klinikum Fulda in seiner Rolle als zentraler Gesundheitsdienstleister für die gesamte Region Osthessen gestärkt. Patientinnen und Patienten profitieren somit auch ab 2027 von der gewohnt breiten Exzellenz in der medizinischen und pflegerischen Versorgung.