Wiesbaden (pm/gü) – Hessische Kommunen können seit dem 1. Juli 2026 Fördermittel des Landes für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen sowie für den Neubau oder die Erweiterung von Feuerwehrhäusern vollständig digital beantragen. Mit der Einführung des digitalen Antragsverfahrens im Rahmen der Brandschutzförderrichtlinie wurde ein weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung der Verwaltungsprozesse gesetzt, welcher zugleich für eine spürbare Entlastung der Kommunen und Landkreise sorgt.