Lokales 31.07.2026

Poseck: „Moderne Feuerwehren brauchen eine moderne Verwaltung“

Wiesbaden (pm/gü) – Hessische Kommunen können seit dem 1. Juli 2026 Fördermittel des Landes für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen sowie für den Neubau oder die Erweiterung von Feuerwehrhäusern vollständig digital beantragen. Mit der Einführung des digitalen Antragsverfahrens im Rahmen der Brandschutzförderrichtlinie wurde ein weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung der Verwaltungsprozesse gesetzt, welcher zugleich für eine spürbare Entlastung der Kommunen und Landkreise sorgt.

Innenminister Roman Poseck erklärte: „Unsere Feuerwehren leisten tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit der Menschen in Hessen. Deshalb unterstützen wir die Städte und Gemeinden mit erheblichen Landesmitteln bei der Beschaffung moderner Einsatzfahrzeuge und beim Neu- oder Ausbau von Feuerwehrhäusern. Genauso wichtig wie diese finanzielle Unterstützung ist es, unseren Brandschützern den Rücken freizuhalten. Das gelingt vor allem durch eine moderne, digitale Verwaltung. Mit der Digitalisierung des Antragsverfahrens für die Brandschutzförderung gehen wir den richtigen Weg. Die Kommunen können ihre Förderanträge künftig schnell, einfach und vollständig digital einreichen. Papierberge und lange Postwege entfallen, Bearbeitungszeiten verkürzen sich spürbar, und Fördermittel kommen dadurch noch schneller bei den Feuerwehren vor Ort an. Jede Stunde, die in der Verwaltung eingespart wird, ist eine Stunde mehr für Ausbildung, Übung und den Einsatz. Wer sich für den Schutz der Bevölkerung engagiert, soll sich auf seine wichtige Aufgabe konzentrieren können und nicht durch unnötig komplizierte Verwaltungsverfahren belastet werden. Mit dem neuen digitalen Verfahren schaffen wir einen einheitlichen, transparenten und effizienten Prozess, der die Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Landkreisen und dem Land weiter verbessert. Davon profitieren letztlich auch die Bürger in Hessen.“

Weiter führte Poseck aus: „Die Einführung des neuen Systems ist zugleich ein Beispiel dafür, wie Digitalisierung ganz konkret einen Mehrwert schafft. Moderne Technik ersetzt papiergebundene Verfahren, vereinfacht die Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden und sorgt für schnellere Entscheidungen. Das ist gelebte Verwaltungsmodernisierung. Auf den Erfahrungen der ersten Monate werden wir aufbauen und im kommenden Jahr auch die Brandschutzförderrichtlinie weiterentwickeln. Unser Ziel ist klar: weniger Bürokratie, mehr Effizienz und eine noch bessere Unterstützung der Kommunen und Feuerwehren. Damit stärken wir den Brand- und Katastrophenschutz in Hessen nachhaltig.“

Die Grundlage des digitalen Antragsverfahren ist die sogenannte Fisbox, eine von der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung entwickelte Datenbankplattform. Alle Nutzer auf den verschiedenen Verwaltungsebenen greifen auf die gleichen Daten zu und können ohne zeitliche Verzögerungen an den Vorgängen arbeiten. Gleichzeitig ist für alle Beteiligten jederzeit ein optimaler Überblick über den Bearbeitungsstand vorhanden. Bereits in der Datenbank vorhandene Grunddaten der Behörden wie beispielsweise Adressen und Ansprechpartner werden automatisch auch für dieses Verfahren übernommen.

Der Vorgang umfasst alle Bearbeitungsschritte des gesamten Antragsverfahrens. Die Kommune legt einen Förderantrag an, gibt die notwendigen Daten ein und lädt erforderliche Dokumente, wie beispielsweise die Bedarfs- und Entwicklungsplanung und den zugehörigen Beschluss der Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung, hoch. Anschließend bestätigt der Hauptverwaltungsbeamte auf einem Webportal den Antrag, damit sichergestellt ist, dass die politischen Gremien der Beschaffung zugestimmt haben. Sobald die Freigabe erteilt ist, kann der Landkreis den Antrag auf Vollständigkeit prüfen und mit der Bedarfs- und Entwicklungsplanung abgleichen. Hier erfolgt dann die abschließende Stellungnahme zum Antrag. Durch elektronische Freigabe kann der Antrag nun im Hessischen Innenministerium geprüft und bearbeitet werden.

 

Bürokratieabbau im Brandschutz

Um die Kommunen im Brandschutz weiter zu entlasten, hat das Innenministerium bereits zahlreiche Maßnahmen zur Entbürokratisierung angestoßen: „Ich möchte Städte, Gemeinden und Ehrenamtliche im Brand- und Katastrophenschutz von unnötigen bürokratischen Standards befreien, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können: Löschen, Bergen, Retten und Schützen. Neben einer von Hessen auf der Innenministerkonferenz angestoßenen Bund-Länder-Initiative zur Identifikation abbaubedürftiger Standards im Bundesrecht haben wir beispielsweise eine Zielvereinbarung mit der Unfallkasse Hessen zur Entbürokratisierung der Prüfung von Feuerwehrhäusern durch den Technischen Prüfdienst Hessen geschlossen. Dadurch erhalten die Kommunen mehr Freiraum für pragmatische Lösungen vor Ort, um Optimierungsbedarfe zu adressieren. Wir haben bereits die jährliche Vorlage von Fahrtenbüchern für Katastrophenschutz-Fahrzeuge bei der unteren Katastrophenschutzbehörde abgeschafft und die Farbvorgabe für die Einsatzbekleidung der Feuerwehrleute geändert. Darüber hinaus wurde das Kommunale Flexibilisierungsgesetz im Februar beschlossen, das den Kommunen die Möglichkeit gibt, sich von Standards zu befreien, Bürokratie abzubauen und Modellvorhaben im Brand- und Katastrophenschutz zur Erprobung innovativer Technologien, Produkte oder Dienstleistungen zu initiieren. Mit dem ‚Musterfeuerwehrhaus‘ wurde ein weiterer Schritt zur Reduzierung von Bürokratie im Brand- und Katastrophenschutz erreicht. Bisher mussten Kommunen die Planung neuer Feuerwehrhäuser weitgehend eigenständig durchführen. Mit dem Leitfaden ‚Musterfeuerwehrhaus Hessen‘ bieten wir ein landesweit abgestimmtes, praxisorientiertes Konzept, das Kommunen als wertvolle Planungs- und Entscheidungshilfe dient. Die enthaltenen Musterraumprogramme und Grundrisse liefern klare Empfehlungen für Dimensionierung, funktionale Abläufe und technische Anforderungen. Durch die Standardisierung sollen Planungszeiten und Kosten gesenkt werden“, so Heimatschutzminister Roman Poseck.