Fulda (jk) – Im Prozess um die Tötung einer 23-jährigen Frau, die am 10. Mai in einer Fuldaer Spielothek erstochen wurde, ist das Urteil gefallen. Die Erste Strafkammer des Landgerichts Fulda verurteilte den 27-jährigen Ex-Partner der Frau wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Sie sah das Merkmal der Heimtücke durch das Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit und das Merkmal der niedrigen Beweggründe. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und folgte damit den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage in den Plädoyers (update).