Lokales FD 21.12.2025

Urteil nach Mord in Fuldaer Spielothek – Lebenslange Haftstrafe

Fulda (jk) – Im Prozess um die Tötung einer 23-jährigen Frau, die am 10. Mai in einer Fuldaer Spielothek erstochen wurde, ist das Urteil gefallen. Die Erste Strafkammer des Landgerichts Fulda verurteilte den 27-jährigen Ex-Partner der Frau wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Sie sah das Merkmal der Heimtücke durch das Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit und das Merkmal der niedrigen Beweggründe. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und folgte damit den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage in den Plädoyers (update).

Der Angeklagte (Mitte) mit seinem Verteidiger und der Dolmetscherin. Foto: Justin Klenner

Ein langer und emotionaler Gerichtsprozess ging am Samstagmorgen zu Ende. Die Tat hatte sich am 10. Mai dieses Jahres ereignet. Der 23-Jährigen waren an ihrem Arbeitsplatz in der Spielothek über 40 Stich- und Schnittverletzungen zugefügt worden, an denen sie noch vor Ort verstarb. In der Urteilsbegründung blickte Vorsitzender Richter Dr. Jörg Weddig nochmal auf die Beziehung zwischen Täter und Opfer. Der 27-Jährige wurde in Rumänien geboren und wuchs mit sechs Geschwistern in ärmlichen Verhältnissen auf. Mit 19 Jahren lernte er über das Internet das spätere Opfer kennen. Nach der Geburt des ersten Kindes im Jahre 2020 hätten Streitigkeiten zur Tagesordnung gehört. Immer wieder sei die Frau zu ihrer Mutter nach Deutschland geflüchtet, sei aber auch immer wieder zu dem Mann, der zu der Zeit in Frankreich lebte, zurückgekehrt. Schließlich habe sich die Frau endgültig vom Angeklagten getrennt und sei mit ihren beiden Kindern zu ihrer Mutter nach Fulda gezogen. „Sie wollte sich dort ein neues Leben aufbauen“, erläuterte Weddig. Der Angeklagte habe die Trennung nicht akzeptiert und seiner Ex-Partnerin sowie deren Mutter immer wieder mit dem Tode gedroht. Am 9. Mai 2025 sei der 27-Jährige nach Fulda gefahren, habe seine Ex-Partnerin in der Spielothek aufgesucht und ihr gedroht, sie umzubringen. Er habe ihr zudem immer wieder verboten, in der Spielothek zu arbeiten. „Es würde Schande über die Familie bringen“, zitierte der Richter den Angeklagten. „Sie nahm die Drohungen nicht ernst“, erläuterte Weddig weiter.

Einige Stunden später sei der Angeklagte in die Spielothek zurückgekehrt, um seine Ex-Partnerin zu töten. Die 23-jährige habe den Angriff nicht kommen sehen. Auf Videos der Überwachungskamera sei zu sehen gewesen, dass sie entspannt am Tresen gelehnt habe. Der 27-Jährige habe der Frau rund 40 Stich- und Schnittverletzungen in Gesicht, Hals und Oberkörper zugefügt. Als sich das Opfer nach dem ersten Angriff nochmal kurz bewegt habe, habe er erneut auf sie eingestochen. „Das Opfer hatte keine Chance, dem Angriff zu entgehen oder nach Hilfe zu rufen“, sagte Weddig. Der Angriff des Angeklagten sei mit Tötungsabsicht erfolgt.

Dass die Tat aus einem Affekt heraus geschehen sei – wie von der Verteidigung angeführt – sah das Gericht nicht. Mit seinen Drohungen, habe der 27-Jährige die Tat mehrmals im Vorfeld angekündigt. Zudem sei der Angeklagte in der Beziehung zuvor schon häufiger gewalttätig geworden. Zu Gunsten des 27-Jährigen wertete das Gericht das vollumfängliche Geständnis sowie die hohe Kooperationsbereitschaft im Gerichtsprozess. Zudem habe er Reue gezeigt und sich unter anderem bei der als Nebenklägerin auftretenden Mutter der 23-Jährigen entschuldigt. „Diese aufrichtigen Worte nehmen wir ihm auch ab“, so Weddig weiter. Auf der anderen Seite stehe die Brutalität des Mordes mit der Vielzahl an Stich- und Schnittverletzungen. Der Angeklagte habe mit der Tat den beiden Kindern nicht nur die Mutter, sondern auch den Vater weggenommen. „Nutzen sie die Zeit im Gefängnis, um ihr Leben zum Guten zu wenden. Die Kammer sieht, dass sie das Potenzial dazu haben“, richtete Weddig abschließende Worte an den 27-Jährigen.