Fulda (pm/as) – Die Neuerungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), die im Oktober 2024 in Kraft getreten sind, markieren einen Wendepunkt für die kommunale Verkehrsplanung: Erstmals werden neben der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit sowie städtebauliche Entwicklung als gleichrangige Ziele berücksichtigt. Diese Erweiterung eröffnet Städten und Gemeinden neue Handlungsspielräume – insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr.