Fulda (pm/gü) – Eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage sorgt für erhebliche fachliche Diskussionen: Erstmals wird darin nahegelegt, dass dreimalige Terminversäumnisse eines Elternteils im Jobcenter ein Anlass für Kinderschutzmaßnahmen sein können. Zudem wird eine „Informationspflicht“ zwischen Jobcentern und Jugendämtern beschrieben – bis hin zum Verweis auf mögliche familiengerichtliche Maßnahmen nach Paragraf 1666 BGB.