Fulda (pm/pf) – Grundsätzlich erhalten Eltern für Ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Aber auch danach kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld für eine Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.