Lokales FD 10.06.2026

Richter wegen sexueller Übergriffe angeklagt: Vorwürfe abgestritten

Fulda (jah) – Vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Fulda hat am Dienstagvormittag der Prozess gegen einen 56 Jahre alten Richter aus dem Gerichtsbezirk Kassel begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten sexuelle Belästigung in mehreren Fällen, teilweise in Tateinheit mit Nötigung, sowie sexuelle Nötigung vor. Die Verteidigung sprach im Zuge des ersten Verhandlungstermins von „massiver Entstellung“. Bis Ende Juni sind bislang sieben weitere Verhandlungstage angesetzt.

Der Angeklagte mit seinen Verteidigern Christoph Dannecker (links) und Jenny Mohne (rechts). Foto: Janosch Hensel

Pünktlich um 9.30 Uhr eröffnete der Vorsitzende Richter Dr. Jörg Weddig die Hauptverhandlung. Anschließend verlas Oberstaatsanwältin Yvonne Vockert die Anklageschrift. Demnach soll sich der Angeklagte zwischen September 2023 und Februar 2025 gegenüber einer damaligen Proberichterin am Amtsgericht Kassel in insgesamt fünf Fällen sexuell übergriffig verhalten haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft habe die Proberichterin ihren Dienst im September 2023 aufgenommen. Der Angeklagte habe sich zu ihr hingezogen gefühlt und dies unter anderem durch Nachrichten über Messenger-Dienste sowie Anrufe zum Ausdruck gebracht. Obwohl ihm bekannt gewesen sei, dass die junge Juristin zu diesem Zeitpunkt liiert gewesen sei, habe er seine Annäherungsversuche fortgesetzt. Bereits am 7. September 2023 soll es nach Angaben der Staatsanwaltschaft zu einer ersten unerwünschten Berührung gekommen sein, als der Angeklagte der Proberichterin an das Gesäß gefasst habe. Wenige Tage später habe sie ihm schriftlich über den Messenger-Dienst Signal mitgeteilt, dass sie sein Verhalten als unangemessen empfinde und künftig ausschließlich beruflichen Kontakt wünsche. 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten weiter vor, daraufhin seine Stellung als damaliger Vizepräsident des Amtsgerichts Kassel ausgenutzt zu haben. Er soll der Proberichterin unter anderem mit negativen dienstlichen Beurteilungen oder Versetzungen gedroht haben. Aus Angst vor beruflichen Konsequenzen habe sich die Juristin nach Auffassung der Anklage entschlossen, weitere Annäherungen zu dulden. In mindestens drei weiteren Fällen soll es im Rahmen von Verabschiedungen zu Berührungen an Gesäß oder Brust gekommen sein. Im Februar 2025 sei ihr die „ständige Bedrohung“ zu viel geworden. Danach habe sie beschlossen, die Vorfälle nicht länger hinzunehmen.

Gegenerklärung der Verteidigung

Nach Verlesung der Anklage beantragten die Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Christoph Dannecker und Rechtsanwältin Jenny Mohne, eine Gegenerklärung zur Anklage. Staatsanwaltschaft und Nebenklage sprachen sich dagegen aus. Auch die Kammer lehnte den Antrag zunächst ab. Daraufhin beantragte die Verteidigung einen förmlichen Gerichtsbeschluss. Zur Begründung führte sie an, dass die Ermittlungsakten bereits mehr als 200 Seiten Vernehmungsprotokolle umfassten und nur wenige objektive Beweismittel vorlägen. Angesichts von bereits 23 geladenen Zeugen handele es sich um ein Verfahren von besonderem Umfang. Zudem könne eine Gegendarstellung zu einer offenen und transparenten Aufklärung beitragen, darüber hinaus sei das Verfahren von existenzieller Bedeutung für den Angeklagten. Nach einer Beratungspause gab die Kammer dem Antrag schließlich statt. Zur Begründung führte Richter Weddig an, dass angesichts möglicher weiterer Zeugenladungen nicht ausgeschlossen werden könne, dass das Verfahren länger dauere als bislang vorgesehen.

Verteidigung spricht von „massiver Entstellung“

In ihrer anschließenden Erklärung wies die Verteidigung die Vorwürfe entschieden zurück. Die Beweisaufnahme werde zeigen, dass die gegen den Richter erhobenen Anschuldigungen nicht haltbar seien. Das Verfahren habe eine erhebliche Eigendynamik entwickelt, die Vorwürfe seien teilweise „an den Haaren herbeigezogen“. Zudem hätten Gerüchte und Tratsch das Verfahren bereits im Vorfeld beeinflusst und zu einseitigen Ermittlungen geführt. Nach Darstellung der Verteidigung habe es bereits vor dem Dienstantritt der Proberichterin im September 2023 wechselseitige Flirts über den Messenger-Dienst Signal gegeben. Außerdem habe ein Treffen im privaten Umfeld des Angeklagten stattgefunden. Die von der Staatsanwaltschaft geschilderten Berührungen räumte die Verteidigung grundsätzlich ein. Der Angeklagte habe jedoch jedes Mal Abstand genommen, sobald sich die Proberichterin zurückgezogen habe. Eine Zurückweisung oder Anzeichen von Unwohlsein ihrerseits habe er nicht wahrgenommen. Vielmehr sei er von einem guten persönlichen Verhältnis ausgegangen. Dem Angeklagten sei nach Angaben seiner Verteidiger zu keinem Zeitpunkt bewusst gewesen, eine Grenze überschritten zu haben. Er habe der Proberichterin niemals Leid zufügen wollen. Es seien durchaus „zwei Wahrheiten nebeneinander möglich“ – das subjektive Empfinden der Proberichterin einerseits und die Wahrnehmung des Angeklagten andererseits. Dies müsse sich nicht zwangsläufig widersprechen. Der Angeklagte sei persönlich bestürzt über die Situation und bedauere den Schmerz, den die Situation für die Proberichterin ausgelöst habe, erklärte die Verteidigung weiter.

Vernehmung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Im Anschluss an die Erklärung der Verteidigung sollte die Proberichterin als Zeugin vernommen werden. Die Verteidigung beantragte, die Vernehmung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage erhoben dagegen keine Einwände, sodass die Kammer dem Antrag stattgab. Danach wollte sich auch der Angeklagte selbst noch zur Sache äußern.