Fulda (pm/gü) – Um den Chören und Instrumentalisten in der Diözese Fulda die Ausübung Ihrer kirchenmusikalischen Tätigkeit in der Gemeinde zu erleichtern, hat das Bistum Fulda eine Regelung zur Bezuschussung der Probenarbeit, der musikalischen Gestaltung von Gottesdiensten sowie von geistlichen Konzerten formuliert. Gefördert wird die Anschaffung von Noten, das Singen geistlicher Musik in Gottesdienst und Konzert und die Durchführung von Fortbildungen.