Lokales FD 25.03.2026

Finanzielle Beihilfen für kirchenmusikalische Arbeit – Antragsfrist endet

Fulda (pm/gü) – Um den Chören und Instrumentalisten in der Diözese Fulda die Ausübung Ihrer kirchenmusikalischen Tätigkeit in der Gemeinde zu erleichtern, hat das Bistum Fulda eine Regelung zur Bezuschussung der Probenarbeit, der musikalischen Gestaltung von Gottesdiensten sowie von geistlichen Konzerten formuliert. Gefördert wird die Anschaffung von Noten, das Singen geistlicher Musik in Gottesdienst und Konzert und die Durchführung von Fortbildungen.

Die Formulare wurden überarbeitet. Das erleichtert nun die Kommunikation mit dem Pfarrbüro: das Einholen von digitalen Unterschriften ersetzt das umständliche Austauschen von Papierformularen. Die Antragsfrist endet am 31. März (Dienstag) und bezieht sich auf das Kalenderjahr 2026. Anträge können nur mit den aktuellen Formularen digital gestellt werden. Die entsprechenden Antragsformulare findet man hier: www.kirchlichesleben.bistum-fulda.de/kirchenmusikinstitut-/zuschuesse