Fulda (pm/pf) – Wegen zweier Nachweise der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 in einer Rinderhaltung im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz und im Kreis Bergstraße wird die Handelsrestriktionszone ausgeweitet. Nach EU-Recht muss um den Ausbruchsbetrieb eine Sperrzone mit einem Mindestradius von 150 Kilometern ausgewiesen werden. Betroffen davon ist der gesamte Landkreis Fulda. Daher gelten nun insbesondere Einschränkungen für die Verbringung von Rindern, Schafen und Ziegen. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.