Fulda (pm/gü) – Alle Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen und Schweinen sind zur jährlichen Meldung der Anzahl ihrer aktuell gehaltenen Schafe, Ziegen und Schweine verpflichtet (Stichtagsmeldung). Die Meldung musste bis zum 15. Januar erfolgen und dient der tierseuchenrechtlichen Überwachung.