Bonn/Fulda (pm/gü) – Das Bundeskartellamt hat den Verfahrensbeteiligten im Zusammenschlussverfahren Edeka/tegut am Montag einen Entwurf seiner wettbewerblichen Bewertung (sogenannte Abmahnung) übermittelt. Nach der vorläufigen Bewertung bestehen gegen den angemeldeten Zusammenschluss in seiner derzeitigen Ausgestaltung erhebliche wettbewerbliche Bedenken. Die bislang von Edeka angebotenen Zusagen reichen nach vorläufiger Einschätzung nicht aus, um diese vollständig auszuräumen.