Fulda (pm/pf) – Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der fehlenden Niederschläge wird ab sofort die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Landkreis Fulda bis auf Weiteres untersagt. Die normalerweise zugelassene Wasserentnahme im Rahmen des sogenannten Gemein- und Anliegergebrauchs ist deshalb weitestgehend verboten.