Wiesbaden (pm/pf) – Das hessische Verkehrsministerium hat per Erlass ermöglicht, dass die Straßenverkehrsbehörden vorläufige Parkausweise für schwerbehinderte Menschen ausstellen können. Damit können Betroffene bereits während des laufenden Feststellungsverfahrens einen Parkausweis erhalten. Voraussetzung ist der Nachweis, dass ein Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft beim zuständigen Versorgungsamt gestellt wurde sowie eine fachärztliche Bescheinigung.