Wiesbaden (pm/pf) – Hessen macht den Einsatz von Recycling-Baustoffen einfacher und transparenter. Das neue Merkblatt „Anforderungen an das Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen nach § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz“ soll helfen, diese Baustoffe schneller als Produkt einzustufen und so den Einsatz natürlicher Ressourcen zu verringern.