Bad Hersfeld (pm/pf) – Im Hinblick auf die bald bevorstehende Silvesternacht weist die Ordnungsbehörde der Stadt Bad Hersfeld auf die geltenden Rechtvorschriften in Sachen Feuerwerkskörper hin. In Paragraph 23 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetzt (1. SprengV) wird auf folgendes Verbot hingewiesen: