Lokales FD 29.12.2025

Verbot von Feuerwerk nahe geschützter Gebäude in Hünfeld

Hünfeld (pm/gü) – Das Jahr 2025 geht am Silvesterabend zu Ende. Traditionell wird das neue Jahr lautstark mit Raketen und Knallkörpern begrüßt. Zum Schutz von besonders sensiblen Gegenden, aber auch besonders brandgefährdeten Orten, ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände, wie Feuerwerkskörper im Amtsdeutsch heißen, in bestimmten Bereichen verboten, darauf weist die Stadt Hünfeld hin.

Symbolfoto: Manfred Völler.

Nach der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Konkret bedeutet diese Regelung, dass, wer in der Silvesternacht ein Feuerwerk abbrennen will, vorher prüfen sollte, ob der Ort, an dem das Feuerwerk entzündet wird, auch dafür geeignet ist. Hierbei muss man auch bedenken, dass insbesondere Raketen bei starkem Wind davongetragen werden können. So muss beispielsweise im Stadtteil Mackenzell rund um das Germanendorf mit seinen mit Reet eingedeckten Häusern ausreichend Abstand gehalten werden. Diese Dächer sind schnell entflammbar. Nach dem Feuerwerk sollte das Aufräumen des Mülls nicht vergessen werden, der beim Feiern im öffentlichen Bereich anfällt. Dies gilt insbesondere für Flaschen, aber auch für abgebrannte Feuerwerkskörper.