Bad Hersfeld (pm/pf) – Immer wieder tauchen kurzfristige Angebote zum Ankauf von Edelmetall und Schmuck in angemieteten Räumlichkeiten auf. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei solchen Angeboten besonders vorsichtig sein. Der gewerbliche Ankauf von Edelmetallen, wie beispielsweise Gold, Silber, Schmuck oder Uhren, im Reisegewerbe ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Geregelt ist das in den Paragraphen 55 und 56 der Gewerbeordnung.