Fulda (pm/jah) – Die Rückforderungen der Corona-Soforthilfen beschäftigen zahlreiche hessische Unternehmen. Doch wann darf der Staat eine vor sechs Jahren ausgezahlte Hilfe zurückfordern? Welche Rolle spielt der damalige Bewilligungsbescheid? Und können sich Betroffene auf Vertrauensschutz berufen? Der Fuldaer Rechtsanwalt Stefan Kowalski sieht zahlreiche Fragen, die im Einzelfall genau geprüft werden müssen. Eine pauschale Antwort gebe es nicht.