Neuhof (pm/pf) – Die Bürgerinitiative Umwelt Neuhof e.V. ist vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mit Bescheid vom 18. Juni 2026 als rechtsbehelfsfähige Umweltvereinigung nach § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz anerkannt worden. Mit der Anerkennung erhält die BI Umwelt Neuhof neue rechtliche Möglichkeiten, um die Interessen der Bürger, der Natur und des Lebensraums rund um die Rückstandshalde Neuhof wirksam zu vertreten. Sie kann nun als Partei auf Augenhöhe in Verwaltungsverfahren auftreten und Entscheidungen von Behörden und Gerichten selbständig mit Rechtsmitteln angreifen.