Eiterfeld (pm/pf) – Die Marktgemeinde Eiterfeld setzt ihre familienfreundliche Wohnraumförderung nahtlos fort. Nachdem die bisherige Förderung für private Baugrundstücke ausgelaufen war, hat die Gemeindevertretung eine neue Förderrichtlinie beschlossen. Diese knüpft an das bisherige Baukindergeld an und erweitert die Förderung erstmals auf den Erwerb leerstehender Wohngebäude. Damit besteht weiterhin das bereits bewährte Baukindergeld sowohl für den Erwerb gemeindlicher Baugrundstücke als auch – mit der neuen Richtlinie – für private Baugrundstücke.