Lokales FD 20.07.2026

Eiterfelder Baukindergeld wird fortgeführt und erweitert

Eiterfeld (pm/pf) – Die Marktgemeinde Eiterfeld setzt ihre familienfreundliche Wohnraumförderung nahtlos fort. Nachdem die bisherige Förderung für private Baugrundstücke ausgelaufen war, hat die Gemeindevertretung eine neue Förderrichtlinie beschlossen. Diese knüpft an das bisherige Baukindergeld an und erweitert die Förderung erstmals auf den Erwerb leerstehender Wohngebäude. Damit besteht weiterhin das bereits bewährte Baukindergeld sowohl für den Erwerb gemeindlicher Baugrundstücke als auch – mit der neuen Richtlinie – für private Baugrundstücke.

Neubaugebiet Leimbach. Foto: Marktgemeinde Eiterfeld

Neu hinzugekommen ist die Förderung beim Erwerb leerstehender Wohngebäude. Familien erhalten 3000 Euro je Kind, maximal 9000 Euro pro Haushalt. „Familien gute Rahmenbedingungen zu bieten und unsere Ortsteile nachhaltig zu stärken, ist ein wichtiges Ziel. Mit der Fortführung und Erweiterung der Förderung erleichtern wir Familien den Weg in die eigenen vier Wände und schaffen gleichzeitig einen Anreiz, leerstehende Wohngebäude wieder mit Leben zu füllen“, erklärt Bürgermeisterin Dana Hauke.

Die Einbeziehung leerstehender Wohngebäude ist ein wichtiger Baustein für die Innenentwicklung der Marktgemeinde. Sie trägt dazu bei, Ortskerne zu beleben und vorhandene Bausubstanz sinnvoll zu nutzen. Damit wird zugleich ein Ziel umgesetzt, das Bürgermeisterin Dana Hauke bereits im Wahlkampf formuliert hatte: dem Häuserleerstand in der Marktgemeinde durch gezielte Förderungen und Maßnahmen entgegenzuwirken. Bürgermeisterin Dana Hauke bedankt sich bei den Mitgliedern der Gemeindevertretung sowie den beteiligten Ausschüssen für die konstruktive Beratung und die breite Zustimmung zur neuen Förderrichtlinie. „Ich freue mich, dass wir gemeinsam eine Lösung gefunden haben, die Familien unterstützt und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung unserer Ortsteile leistet.“ Die Förderrichtlinie gilt rückwirkend zum 1. Januar 2025 und ist zunächst bis zum 31. Dezember 2028 befristet.

Weitere Informationen: Die vollständige Förderrichtlinie mit allen Voraussetzungen und Förderbedingungen ist auf der Homepage der Marktgemeinde Eiterfeld unter Rathaus ? Satzungen & Richtlinien abrufbar.