Fulda (st/sim) – Das im Februar vom Hessischen Landtag beschlossene Kommunale Flexibilisierungsgesetz gibt hessischen Kommunen die Möglichkeit, sich für einen Zeitraum von vier Jahren von einzelnen landesrechtlichen Standards befreien zu lassen. Der Landkreis Fulda hatte sich als Modellkommune beworben und erhielt nun im Rahmen des Hessentags den entsprechenden Bescheid.