Hünfeld (pm/pf) – Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass auf Baum- und Wiesenwahlgrabstätten auf allen städtischen Friedhöfen das Ablegen von Blumen, Kerzen sowie sonstigen Gegenständen wie etwa Vasen oder Figuren grundsätzlich nicht gestattet ist. In letzter Zeit wurde jedoch vermehrt festgestellt, dass solche Gegenstände auf Grabstätten abgestellt werden. Dadurch werden die regelmäßigen Pflegearbeiten der Flächen, insbesondere die notwendigen Mäharbeiten, erschwert.