Frankfurt (pm/pf) – Alle Jahre wieder: Der Hessische Fußball-Verband hat die Bearbeitung der Auswirkungen der Vorgaben des Schiedsrichter-Pflichtsolls der Saison 2024/25 gemäß § 26 Spielordnung (Schiedsrichter-Pflichtsoll) in Verbindung mit 16 Nr.7 Strafordnung abgeschlossen.