Osthessen (pm/sim) – Sobald die Tage länger werden, starten viele Hobbygärtnerinnen und -gärtner in die neue Saison. Doch gerade beim Hecken- und Baumschnitt sorgt die Rechtslage regelmäßig für Verunsicherung. Die Hessische Gartenakademie (HGA) am Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) klärt auf, was erlaubt ist – und wie sich Gartenpflege rechtssicher mit dem Natur- und Artenschutz vereinbaren lässt.