Lokales 16.02.2026

Gehölzschnitt im Frühling und Sommer: Was im Garten erlaubt ist

Osthessen (pm/sim) – Sobald die Tage länger werden, starten viele Hobbygärtnerinnen und -gärtner in die neue Saison. Doch gerade beim Hecken- und Baumschnitt sorgt die Rechtslage regelmäßig für Verunsicherung. Die Hessische Gartenakademie (HGA) am Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) klärt auf, was erlaubt ist – und wie sich Gartenpflege rechtssicher mit dem Natur- und Artenschutz vereinbaren lässt.

Schonende Pflegeschnitte sind auch im Frühjahr und Sommer möglich – entscheidend ist der Schutz wildlebender Tiere. Foto: LLH

„Häufig heißt es, Hecken dürften zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht geschnitten werden. Diese Aussage greift jedoch zu kurz“, erläutert Klaus Diehl von der HGA. Zwar verbietet das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) in diesem Zeitraum radikale Rückschnitte oder die vollständige Beseitigung von Hecken, Gebüschen und Bäumen. Schonende Form- und Pflegeschnitte im Rahmen des Jahreszuwachses sind jedoch ganzjährig zulässig – sofern bestimmte Vorgaben beachtet werden.

Artenschutz gilt das ganze Jahr

Entscheidend ist nämlich – und das gilt ganzjährig – der Schutz wildlebender Tiere. Bäume, Hecken und andere Gehölze sind potenzielle Lebensstätten, auch wenn sie aktuell nicht sichtbar besetzt sind. „Vor jedem Schnitt muss geprüft werden, ob Nester, Höhlen, Astlöcher oder auch Winterquartiere durch die Maßnahme beeinträchtigt oder zerstört würden. Sollte dies der Fall sein, darf der Schnitt nicht erfolgen oder nur nach vorheriger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde“, betont Diehl.

Bei geplanten stärkeren Rückschnitten oder gar Gehölzbeseitigungen empfiehlt die HGA grundsätzlich, die zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) einzubeziehen – unabhängig vom Zeitpunkt der Maßnahme. Die UNB sind bei den Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten angesiedelt.

Verstöße können teuer werden

Verstöße gegen naturschutzrechtliche Vorgaben können – je nach Schwere des Falls – mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. „Die oft zitierten Höchststrafen betreffen zwar Extremfälle“, so Diehl, „aber schon fahrlässiges Handeln kann teuer werden. Mit entsprechender Vorsicht und Sensibilisierung für die Rechtslage lässt sich das leicht vermeiden.“

Zu beachten ist außerdem: Neben dem ganzjährig geltenden Artenschutz können zusätzlich kommunale Baumschutzsatzungen oder weitere örtliche Regelungen relevant sein.

Beratung und Angebote der HGA

Eine ausführliche Darstellung der rechtlichen Grundlagen sowie praktische Beispiele finden Interessierte im Fachartikel auf der Website des LLH unter: https://llh.hessen.de/bildung/hessische-gartenakademie/freizeit-garten/recht/gehoelzschnitt-fruehjahr-sommer/

Die Hessische Gartenakademie bietet Freizeitgärtnerinnen und -gärtnern praxisnahe Seminare rund um Gartenpflege, Gehölzschnitt und naturnahes Gärtnern an. Ziel ist es, fachlich korrektes Arbeiten mit rechtlicher Sicherheit und Rücksicht auf die Tierwelt zu verbinden.

Zu den Angeboten: https://llh.hessen.de/leistungen-und-beratungsangebote/veranstaltungen/?category=161