Kassel/Bad Hersfeld (pm/sim) – Die Stadt Bad Hersfeld durfte eine Grundstückseigentümerin zur fachgerechten Rattenbekämpfung verpflichten. Das hat die fünften Kammer des Verwaltungsgericht Kassel mit Beschluss vom 15. April 2026 entschieden und einen Eilantrag der Betroffenen weitgehend abgelehnt.