Lokales HEF 20.04.2026

Rattenbefall in Bad Hersfeld: Gericht bestätigt Bekämpfungspflicht

Kassel/Bad Hersfeld (pm/sim) – Die Stadt Bad Hersfeld durfte eine Grundstückseigentümerin zur fachgerechten Rattenbekämpfung verpflichten. Das hat die fünften Kammer des Verwaltungsgericht Kassel mit Beschluss vom 15. April 2026 entschieden und einen Eilantrag der Betroffenen weitgehend abgelehnt.

Symbolfoto: Pixabay.

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine ordnungsbehördliche Verfügung der Stadt Bad Hersfeld, die die Antragstellerin zur Beseitigung von Unrat und zur Durchführung einer professionellen Schädlingsbekämpfung auf ihrem Grundstück aufgefordert hatte. Nach Angaben der Stadt war es dort zuvor zu einem erheblichen Rattenbefall gekommen. Bei einer Ortsbegehung seien zahlreiche Tiere im Bereich von Müll und Abfällen festgestellt worden, teilweise ohne erkennbare Scheu vor Menschen.

Die Antragstellerin wandte sich gegen die Anordnung und machte unter anderem gesundheitliche Einschränkungen sowie ein angebliches Mitverschulden der Nachbarschaft am Rattenauftreten geltend. Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Nach den Feststellungen der Kammer bestanden keine ernstlichen Zweifel an dem festgestellten Befall. Auch Beschwerden aus der Nachbarschaft sowie die Ergebnisse der Ortskontrollen stützten die Einschätzung der Behörde.

Besonders maßgeblich war aus Sicht des Gerichts zudem, dass sich die Situation über einen längeren Zeitraum nicht verbessert habe. Vor diesem Hintergrund sei die Anordnung einer fachgerechten Bekämpfung durch einen zugelassenen Schädlingsbekämpfer verhältnismäßig und erforderlich, um Gesundheitsgefahren für die Allgemeinheit zu verhindern.

Erfolg hatte die Antragstellerin lediglich in einem Teilaspekt: Bestimmte zusätzliche Vorgaben der Stadt zu künftigen Verhaltenspflichten auf dem Grundstück wurden als zu unbestimmt eingestuft und damit aufgehoben. Dazu gehörten unter anderem Regelungen zum Umgang mit möglichen Defekten an Leitungen oder zur Lagerung von Lebensmitteln im Außenbereich.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.