Lokales 11.09.2026

Urteil gegen „Mr. X“ gesprochen: Achteinhalb Jahre Haft

Fulda (pf/st) – Im bizarren Fall um „Mr. X“ ist im Landgericht Fulda das Urteil verkündet worden: Der 32 Jahre alte Mann aus der Gemeinde Eichenzell wurde zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Über eine Stunde lang dauerte die Urteilsverkündung am Freitag, bei der die Geschehnisse aus über einem Jahrzehnt aufgearbeitet wurden (update).

Fotos: Stephanie Trapp

Unter jenem Pseudonym hatte der Angeklagte offenbar einen damaligen Freund gezwungen, sexuelle Handlungen durchzuführen, und ihm mehrfach gedroht. „Mr. X“ soll außerdem im März 2021 Gartenhütte der Mutter des Geschädigten in Brand gesetzt haben, und hatte auf einen „mächtigen Kreis“ aus einflussreichen und vermögenden Männern verwiesen, der dahinterteckte, und das Opfer zu weiteren Videos zwingen würde.

Das Urteil nun am Freitagabend vor dem Landgericht Fulda: Acht Jahre und sechs Monate, wobei vier Monate bereits abgesessen seien.

Die Nebenklage hatte zu Beginn des letzten Prozesstages Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Hierbei sollten dann die sexuellen Handlungen nochmal bis ins Detail ausgesprochen werden, dies lehne das Gericht aber ab. Die letzten Worte vor der Urteilsverkündung richtete der Angeklagte hingegen dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit ans Gericht.

Richter Dr. Jörg Weddig streckte die Urteilsverkündung und dazugehörige Erklärung dann anschließend eine gute Stunde lang und sagte vorweg, dass es sich hierbei um „einen der ungewöhnlichsten Fälle“ gehandelt habe, den das Landgericht verhandelt hätte. Er zählte zunächst auf, dass der 32-jährige, ledige Angeklagte nicht vorbestraft war, einst eine Ausbildung in der Gebäudereinigung absolvierte, dann zur Bundeswehr ging, und anschließend wieder seinem Job in der Gebäudereinigung nachging. Er und der Geschädigte seien zusammen in die Schule gegangen, würden sich seit 2007 schon kennen. Der Nebenkläger sei anfangs über ICQ von „Mr. X“ angeschrieben worden, war aber zu keinem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass sich dahinter sein Freund verbergen könnte. Im Gegenteil: Der Angeklagte habe Hilfe angeboten und angegeben, er sei selbst von jenem „Mr. X“ gehackt und zu Bildern genötigt worden.

Der Geschädigte sei dazu gezwungen worden, Nebentätigkeiten und Hobbys einzustellen, und ging dieser Forderung nach. Er habe dann an vielen Tagen mehrere Stunden sein Privatleben gelebt, noch mehr Stunden am Tag aber mit dem Angeklagten zu tun gehabt – Videodrehs nicht mit eingeschlossen. Auch die Beziehung des Geschädigten sei von „Mr. X“ nicht geduldet worden, so der Richter. Der Nebenkläger habe seiner Freundin offenbaren müssen, dass er jahrelang sexuell misshandelt wurde von 2010 bis 2021. Dabei seien Videos von „harmlos bis hardcore“ entstanden. Dazu kamen Briefe und Drohungen von „Mr. X“, der selbst als bisexuell gilt, so der Richter. Ein Kompromiss habe sich angedeutet, als ein letztes Video gedreht werden sollte, für das es allerdings mehrere direkte Anweisungen gab. Dafür sei eine Wohnung in Fulda angemietet worden. Um den Ernst der Lage zu verdeutlichen, folgte die Brandstiftung vom Angeklagten. Eine Gartenhütte, ein Zaun, eine Tuja-Hecke und ein Fahnenmast der Mutter des Nebenklägers wurden dabei mithilfe von zehn Litern Propangas beschädigt. Der Schaden lag im vierstelligen Bereich.

Der Nebenkläger habe den geforderten, letzten Dreh-Termin nicht wahrgenommen, anschließend bekam er einen Brief von „Mr. X“, der sich zu der Brandstiftung bekannte und seine Drohungen verschärfte, indem er ankündigte, sämtliche Videos hochzuladen. Seine Forderung: Eine gemeinsame Beziehung, und dies mit einem Statement vor der Kamera, und zwar nackt. Dies passierte im März 2021, anschließend hatten sich der Nebenkläger und seine Freundin damals zu einer gemeinsamen Anzeige gegen den Unbekannten entschieden, in dessen Folge aber auch noch Briefe – und Nacktbilder – ausgetauscht worden seien.

Der Geschädigte habe durchgehend bestritten, selbst „Mr. X“ zu sein. „So ein Mensch bin ich nicht“, habe er gesagt, außerdem hätte er auch nie einen Chatverlauf des Angeklagten gesehen, wie dieser mit „Mr. X“ kommunizierte. Er habe seine Freundin geheiratet und auch in Kind mit ihr. Der Richter betonte, dass die Zeugenaussagen, die sich über Stunden zogen, absolut glaubhaft seien. Keine Handlung sei freiwillig geschehen, so der Nebenkläger im Zeugenstand.

Der Angeklagte wiederum weinte nun bei der Verlesung des Urteils gegen ihn, und habe ausgesagt, der Nebenkläger sei ihm „fremdgegangen“. Von ihm gelöschte Daten konnten teilweise wiederhergestellt werden, gab der Richter an. Weitere Speichermedien seien nicht mehr gefunden worden. Dennoch gebe es „keine Zweifel“, dass der Angeklagte hinter „Mr. X“ stecke. Als Tatpunkte wurden anschließend Vergewaltigung mit Drohung der Veröffentlichung, versuchte Brandstiftung, vollendete Sachbeschädigung und versuchte Nötigung aufgezählt. Der Angeklagte habe ein Teilgeständnis abgelegt, was sich positiv auf das Urteil ausgewirkt habe. Weiterhin merkte der Richter an, dass der Nebenkläger bangen müsse, dass seine Videos jemals veröffentlicht werden – schließlich wurden die Speichermedien nie gefunden. Richter Weddig schloss in Richtung des Angeklagten: „Sie haben jemandem die Lebensfreude genommen“. Er riet ihm, sich Zeit zu nehmen, um Schuld und Lügen aufzuarbeiten.

Weitere Infos zum Prozess:

„Mr. X“ und ein angeblicher Geheimbund: Prozess um Sexvideos