Die Vorwürfe reichen dabei bis ins Jahr 2010 zurück. Damals soll der Angeklagte den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge den ICQ- und E-Mail-Account des späteren Geschädigten gehackt und anschließend unter der Identität von „Mr. X“ Kontakt zu ihm aufgenommen haben. Er soll sich als Psychologe ausgegeben und behauptet haben, für einen geheimen Kreis einflussreicher und vermögender Männer zu arbeiten. Dieser habe ein Interesse an dem Geschädigten und dem Angeklagten und verlange die Produktion von Bild- und Videomaterial.
Gleichzeitig soll „Mr. X“ dem Geschädigten gedroht haben. Der Kreis wisse über ihn, seine Familie, seine Adresse und sein Privatleben Bescheid. Als Beleg soll unter anderem ein Foto des Personalausweises des Vaters des Geschädigten verschickt worden sein. Der Mann habe sich dadurch bedroht gefühlt.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft nutzte der Angeklagte die Situation anschließend für seine eigenen Zwecke aus. Es seien über Jahre zahlreiche pornografische Videos entstanden. Zudem habe er unter der Legende von „Mr. X“ darauf hingewirkt, dass der Geschädigte eine Beziehung mit ihm führe. Der Geschädigte sei nach außen weiterhin heterosexuell aufgetreten und habe aus Angst vor den angekündigten Konsequenzen den Wünschen des vermeintlichen Geheimbundes Folge geleistet.
2019 lernte der Geschädigte seine heutige Ehefrau kennen. Er habe daraufhin beschlossen, die Beziehung zum Angeklagten zu beenden und keine weiteren Videos mehr zu produzieren. Anfang 2021 soll er dies über den Kontakt zu „Mr. X“ mitgeteilt haben. Der Angeklagte habe darauf zunächst mit zahlreichen Kontaktversuchen und Suiziddrohungen reagiert.
Als dies nicht zum gewünschten Ergebnis geführt habe, soll er die Rolle von „Mr. X“ erneut aufgenommen haben. Am 19. Februar 2021 soll er den Geschädigten mit dem Auto verfolgt und ihm anschließend auf einem Parkplatz einen Brief übergeben haben. Darin habe „Mr. X“ gefordert, die Beziehung zur späteren Ehefrau zu beenden, die Beziehung mit dem Angeklagten fortzuführen und weitere pornografische Videos zu produzieren. Gleichzeitig sei erneut mit der Veröffentlichung des bereits vorhandenen Materials gedroht worden.
Der Geschädigte habe sich daraufhin bereit erklärt, noch einmal Videos zu produzieren – unter der Bedingung, dass anschließend kein weiterer Kontakt mehr erfolge. Am 27. Februar 2021 soll der Angeklagte unter der Identität von „Mr. X“ eine Liste mit neun detaillierten Regieanweisungen für die Videos übermittelt haben.
Im März 2021 kam es laut Anklage schließlich zu den letzten „Dreharbeiten“. In einem Hotel in Fulda sollen der Angeklagte und der Geschädigte mehrere der geforderten sexuellen Handlungen vorgenommen haben. Die Staatsanwaltschaft geht dabei von mindestens einem Fall aus, in dem der Geschädigte durch die zuvor aufgebauten Drohungen zu sexuellen Handlungen gezwungen worden sei.
Wenige Tage später soll der Angeklagte zudem eine Gasflasche auf das Grundstück gebracht haben, auf dem er damals mit seiner Mutter und seinem Bruder lebte. Er soll das Gas neben der Gartenhütte entzündet und dadurch die Hütte sowie einen angrenzenden Zaun beschädigt haben.
Am folgenden Tag habe der Angeklagte erneut als „Mr. X“ Kontakt zu dem Geschädigten aufgenommen. Dabei soll er behauptet haben, der geheime „Kreis“ habe den Brandanschlag als Warnung verübt. Weitere Videos müssten produziert werden, um Schlimmeres zu verhindern. Zu einem weiteren Treffen kam es laut Anklage jedoch nicht. Die heutige Ehefrau des Geschädigten habe ihn schließlich dazu gebracht, sich der Polizei anzuvertrauen.
Zum Prozessauftakt machte der Angeklagte zunächst keine Angaben zu den Vorwürfen. Nach der Verlesung der Anklage erklärte er, sich vorerst nicht zur Sache äußern zu wollen. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung machten anschließend mehrere Anträge zum Ausschluss der Öffentlichkeit. Hintergrund sind insbesondere die zu erwartenden Aussagen und die äußerst persönlichen sexuellen Inhalte des Verfahrens.
Vorsitzender Richter Dr. Jörg Weddig ließ zunächst über die Anträge beraten. Die Kammer beschloss, über den Ausschluss der Öffentlichkeit in nichtöffentlicher Sitzung zu verhandeln. Für die weitere Beweisaufnahme dürfte damit zumindest in Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden. Der Geschädigte selbst war zum Auftakt nicht im Gerichtssaal. Nach Angaben der Prozessbeteiligten weiß er zwar von dem Verfahren, seine Aussage soll jedoch möglichst unbeeinflusst vom bisherigen Prozessverlauf erfolgen.
Dem Angeklagten werden unter anderem besonders schwerer sexueller Übergriff, Brandstiftung sowie versuchte Nötigung vorgeworfen.
