Ein zentraler Meilenstein der Sitzung war die offizielle Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2027 für die Gemeinde Petersberg durch den Gemeindevorstand (wir berichteten). In ihrer Haushaltsrede erläuterte Bürgermeisterin Claudia Brandes die wichtigsten Eckdaten und strategischen Ausrichtungen der kommunalen Finanzen. Trotz einer massiven Steuererhöhung wird mit einem siebenstelligen Defizit geplant.
„Sondervermögen“ für das Schwimmbad
Fast einstimmig folgte die Gemeindevertretung dem Beschlussvorschlag zur Verwendung der Fördermittel aus dem sogenannten Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ der Bundesregierung. Aus der ersten Tranche dieses Programms erhält Petersberg eine Summe von exakt 4.959.573 Euro. Die Gesamtsumme wird komplett für die Sanierung des Freibades „Waidesgrund“ – die derzeit finanziell größte Investitionsmaßnahme der Gemeinde – eingeplant. Die Verwaltung unterstrich den strategischen Vorteil dieser Bündelung: Durch die Konzentration auf ein einziges Großprojekt reduziert sich der bürokratische Aufwand bei den vierteljährlichen Mittelabrufen über die WIBank und den späteren Verwendungsbestätigungen drastisch. Zudem kollidiert das Geld nicht mit bereits zugesagten Fördermitteln: Die bereits bewilligte Million aus dem Programm „SWIMPlus“ bleibt in vollem Umfang erhalten und wird mit den Mitteln kombiniert.
Kirchliche Trägerschaft für Kita-Neubau Margretenhaun bleibt wirtschaftlichste Lösung
Gegenstand der Debatte war auch die künftige Ausrichtung des Kinderhauses St. Margareta in Margretenhaun nach der Fertigstellung des dortigen Neubaus. Die Gemeindevertretung beschloss, die Trägerschaft weiterhin bei der Katholischen Pfarrei Heilige Schutzengel Vorderrhön zu belassen. Ein umfassendes Gutachten der Fuldaer Steuerberatungsgesellschaft HNW hatte zuvor im Auftrag des Gemeindevorstands die Kosten einer gemeindlichen Übernahme mit der kirchlichen Trägerschaft verglichen.
Das Ergebnis fiel eindeutig aus: Die kirchliche Variante ist für die Kommune die wirtschaftlich deutlich günstigere Lösung, zumal bei einer Eigenträgerschaft erhebliche strukturelle Folgekosten entstanden wären. Die vertragliche Defizitbeteiligung der Gemeinde Petersberg wird analog zu den anderen kirchlichen Kitas im Gemeindegebiet fortgeführt: Für das Jahr 2027 ist eine Defizitübernahme von 94 Prozent (plus vier Prozent Verwaltungskostenanteil) vereinbart; ab 2028 steigt die Defizitbeteiligung auf 95 Prozent und der Verwaltungskostenanteil auf fünf Prozent. Angestrebt wird eine feste Vertragslaufzeit von drei bis fünf Jahren.
Neue Regeln und Kostenbeiträge für Kindertagesstätten verabschiedet
Passend zu den strukturellen Weichenstellungen im Kita-Bereich bildete die umfassende Neufassung der rechtlichen Grundlagen für die Kinderbetreuung in der Gemeinde einen weiteren Schwerpunkt der Satzungsarbeit. Die Gemeindevertretung folgte jeweils einstimmig der Beschlussempfehlung des vorberatenden Haupt- und Finanzausschusses und verabschiedete sowohl die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten als auch die vorgeschlagene Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen. Damit wurden die Betreuungsregeln und die Beitragsstrukturen für die Petersberger Familien auf ein neues, zukunftssicheres Fundament gestellt. In der Summe erweitern sich die Betreuungszeiten bei kaum veränderten Kostenbeiträgen der Eltern.
Feuerwehr-Reform: Neue Aufwandsentschädigungen beschlossen
Nach intensiven Vorberatungen verabschiedete das Gremium zudem die Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung für die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Petersberg zum 1. Januar 2027 (Beschlussvorlage 208/2026). Die Überarbeitung ging auf einen Antrag der Feuerwehr Petersberg-Mitte zurück. Einzelne Korrekturvorschläge des Gemeindebrandinspektors Daniel Schindler wurden von der Verwaltung geprüft, jedoch nicht eingearbeitet, da sie nicht gänzlich mit den gemeinderechtlichen Vorgaben vereinbar waren.
Die Satzung orientiert sich an der hessischen Feuerwehrdienst- und Reisekostenaufwandsentschädigungsverordnung, nutzt jedoch den kommunalen Spielraum, um Sätze über Zuschläge teils zu verdoppeln. Auf Vorschlag des Gemeindevorstands wurde per Ergänzungsantrag kurzfristig die Pauschale für den Leiter der Musikabteilung von ursprünglich geplanten 25 Prozent auf zehn Prozent des GBI-Grundbetrags angepasst. Finanziell bedeutet die Reform einen erheblichen Kraftakt für die Gemeinde: Die jährlichen Ausgaben im Brandschutz steigen um mindestens 64.000 Euro an; für das Haushaltsjahr 2027 wird mit einer Gesamtsumme von mindestens 80.000 Euro für die Funktionsträger-Entschädigungen gerechnet. Neu verankert wurde zudem eine monatliche Pauschale von zehn Euro für einsatzbereite Atemschutzgeräteträger sowie Stundenverrechnungssätze von 13 Euro für den Brandsicherheitsdienst und 12 Euro für offizielle Wartungstage. Prof. Dr. Thomas Stegmann (FDP) hatte angesichts der massiven Steigerung der Ausgaben – Stegmann sprach je nach Bezugspunkt von 121 bis 228 Prozent – eine Deckelung gefordert. Der FDP/Bündnis-C-Fraktionsvorsitzende hatte „bei ausdrücklicher Wertschätzung der Arbeit der Feuerwehren“ eine Begrenzung auf höchstens 50 Prozent Kostensteigerung beantragt. Dem folgte außer seiner Fraktion nur ein Teil der Abgeordneten aus der Bürgerliste.
Kunstrasenplatz und Zisternen-Förderung
Abgerundet wurde das dichte Parlamentariertreffen durch mehrere fraktionelle Initiativen und Sachsatzungen. Die bestehende Förderrichtlinie für den Bau von privaten Zisternen im Gemeindegebiet wurde einstimmig verlängert, um Anreize zur Trinkwassereinsparung zu erhalten. Ebenfalls einstimmig wurden 100.000 Euro zur Sanierung des Kunstrasenplatzes „Waidesgrund“ freigegeben.
Die FDP/Bündnis-C-Fraktion beantragte die systematische Ausrüstung und Beschilderung von Parkbänken im Gemeindegebiet mit Notfall-Informationen. Entsprechende Schilder mit der Notfallnummer 112 sowie dem Hinweis auf den jeweils genauen Standort wurden einstimmig genehmigt.
Informationen zur Haushaltsrede: Petersberg investiert trotz knapper Kassen – Steuererhöhung geplant
