Weniger bekannt ist, wie eng das Regelwerk dahinter inzwischen gestrickt ist. Seit dem Sommer 2021 hat sich in Hessen einiges verändert, und manches davon betrifft Städte und Gemeinden zwischen Rhön, Vogelsberg und Kinzigtal ganz direkt.
Ein Staatsvertrag für alle 16 Länder
Grundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021, kurz GlüStV 2021. Alle Bundesländer haben ihn unterzeichnet, der Hessische Landtag stimmte zu, und zum 1. Juli 2021 trat er in Kraft. Am selben Tag wurde auch das Hessische Glücksspielgesetz angepasst. Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat die Änderungen damals für die Kommunen zusammengefasst, und beim Lesen wird schnell klar, worum es dem Gesetzgeber ging: den Spielerschutz zu stärken und Angebote, die bis dahin im rechtlichen Graubereich lagen, in geordnete Bahnen zu lenken.
Was sich vor Ort geändert hat
Neu geregelt wurden zum Beispiel die Wettvermittlungsstellen. Sie brauchen in Hessen eine Erlaubnis vom Regierungspräsidium Darmstadt und dürfen weder in einer Spielhalle noch in einer Gaststätte untergebracht sein. In reinen und allgemeinen Wohngebieten sind sie tabu, zu Schulen der Mittel- und Oberstufe sowie zu Suchtberatungsstellen müssen mindestens 200 Meter Fußweg liegen. Alkohol wird dort nicht ausgeschenkt, und zwischen 4 und 10 Uhr bleibt die Tür zu.
Auch für Spielhallen gelten strenge Vorgaben. Mehrere Hallen unter einem Dach sind nicht erlaubt, von außen darf niemand hineinschauen können, und auf dem Schild darf schlicht „Spielhalle“ stehen. An den Geräten selbst ist ebenfalls vieles festgelegt: Ein Spiel muss mindestens fünf Sekunden dauern, der Einsatz pro Runde liegt bei höchstens 20 Cent, und mehr als 60 Euro Verlust in einer Stunde lässt die Technik nicht zu.
Und im Internet?
Seit dem GlüStV 2021 dürfen auch virtuelle Automatenspiele legal angeboten werden, allerdings nur mit einer Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle. Für diese Online-Slots galt von Beginn an ein Höchsteinsatz von einem Euro pro Runde. Außerdem muss jedes Spiel mindestens fünf Sekunden dauern, eine Autoplay-Funktion ist verboten, und über alle Anbieter hinweg dürfen grundsätzlich höchstens 1.000 Euro im Monat eingezahlt werden. Zum 1. Juli 2026 hat die GGL die starre 1-Euro-Grenze allerdings gelockert. Wie die neuen Stufen im Detail funktionieren, erklärt etwa die Übersicht zum Einsatzlimit bei BingBong.de. Kurz gesagt: Ab 21 Jahren sind nun drei Euro möglich, nach 90 Tagen ohne auffälliges Spielverhalten fünf Euro, wer jünger ist, bleibt beim alten Wert. Suchtfachstellen haben die Lockerung deutlich kritisiert. Alle Schutzvorgaben für Glücksspiele im Internet hat die Behörde selbst übersichtlich zusammengestellt.
Die Sperrdatei reicht bis in die Kneipe
Eine der wichtigsten Neuerungen vor Ort ist die Ausweitung des Sperrsystems OASIS. Wer sich selbst sperren lässt oder auf Antrag von Dritten gesperrt wird, kommt bundesweit nicht mehr an Spielbanken, Spielhallen oder Sportwetten heran. Seit 2021 müssen zudem Gaststätten angeschlossen sein, in denen Geldspielgeräte stehen. Für Wirte auf dem Land bedeutet das zusätzlichen Aufwand, für Betroffene eine echte Hürde mehr. Wie eine Sperre beantragt wird und wer sie veranlassen kann, beschreibt das Regierungspräsidium Darmstadt auf seiner Seite zum bundesweiten Spielersperrsystem OASIS.
Aufklärung beginnt in der Schule
In der Region setzen die Fachberatungsstellen für Glücksspielsucht bei Caritas und Diakonie seit Jahren auf Aufklärung, etwa mit Aktionstagen auf dem Fuldaer Universitätsplatz. Auch Schulen greifen das Thema auf. Ein Präventionsangebot für Fünftklässler an einer Alsfelder Schule drehte sich zwar um Cybermobbing, ist aber Teil eines Konzepts, das Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Jahrgangsstufen auch für Spielsucht sensibilisiert. Bei den Beratungsstellen sind übrigens nicht nur Betroffene willkommen, sondern ausdrücklich auch deren Angehörige.
Ganz abgeschlossen ist die Debatte ohnehin nicht. Die Länder lassen den Staatsvertrag derzeit auswerten, und welche Schlüsse sie daraus ziehen, wird man auch in den Rathäusern der Region genau verfolgen. Schließlich sind es die Ordnungsämter vor Ort, die am Ende prüfen, ob die Spielhalle in der Innenstadt oder das Gerät im Gasthaus alle Auflagen erfüllt.
