Wiesbaden (pm/gü) – Die 28 hessischen Finanzämter führen auch in diesem Jahr die Tradition des Weihnachtsfriedens fort: Die Steuerverwaltung wird bis 31. Dezember 2025 mit wenigen Ausnahmen von belastenden Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger absehen, um den besonderen Charakter der Feiertage angemessen zu würdigen.